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Patent

Ein Patent stellt einen Schutztitel dar, der seinem Inhaber das Recht gibt, Dritte von der Nutzung seiner Erfindung auszuschließen (Verbietungsrecht). Die Erteilung eines Patentes bedeutet aber nicht, dass der Patentinhaber auch automatisch dazu berechtigt ist, seine Erfindung ohne weiters zu nutzen. Seine Erfindung könnte auf einem bereits bestehenden Patent aufbauen oder es teilweise berühren (mögliche Lösung: Kreuzlizenz).

Grundvoraussetzungen für die Erteilung eines Patentes einer technischen Erfindung sind u.a.:

  -  die Lösung muss neu sein
  -  und sie muss eine erfinderische Tätigkeit aufweisen

Einer der häufigsten Fehler von Erfindern (ob Einzelperson oder Großunternehmen) ist die Vorveröffentlichung ihrer Idee. Eine Patenterteilung wird dadurch rechtlich gesehen unmöglich.

Falls Sie ein unverbindliches und natürlich kostenloses Erstgespräch mit mir suchen, habe ich daher zum Schutz Ihres Geistigen Eigentums eine Geheimhaltungsvereinbarung vorbereitet, damit Sie gefahrlos mit mir offen über Ihre Idee sprechen können.

kxplusd_Geheimhaltungsvereinbarung_Erstgespraech_deutsch.pdf (103.7 kb)


Die Inanspruchnahme meiner Leistungen ist je nach laufendem Programm auch förderbar.

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